Der Weg zur Kur

Heilfasten soll den Organismus reinigen und regenerieren.Schon seit eh und je tragen die ortsgebundenen Heilmittel viel zur erfolgreichen Kurtradition des Landes bei. Sie genießen nach wie vor bei Vorsorge und Rehabilitation einen hohen Stellenwert.

Eine entsprechende Kur dauert drei Wochen und kann nach ärztlicher Verordnung entweder ambulant in einem anerkannsten Kurort oder stationär in einer der modernen Reha-Einrichtungen durchgeführt werden. Die Kuren müssen bei der Krankenkasse beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger beantragt werden, sie sind grundsätzlich aber auch auf eigene Kosten möglich.

Verschiedene Formen von Kuren:

  • Mutter(Vater)-Kind-Kur

Die häufigsten Erkrankungen, mit denen Frauen/Männer in Mutter-Kind-Kliniken aufgenommen werden, sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Anpassungsstörungen, Burn-out), Atemwegserkrankungen sowie Adipositas.

Dabei können Kinder entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur genommen werden oder sie werden mitbehandelt. Es findet eine volle Kostenübernahme bei einer Eigenbeteilung von 10 €/Tag statt. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsfrei. Für Mutter/Vater-Kind Vorsorgeleistungen beträgt die Wiederholungsfrist vier Jahre.

 

  • Ambulante Vorsorgeleistungen

Sofern die ärztliche Behandlung am Wohnort nicht ausreichend ist, können die Krankenkassen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten bewilligen. Dabei übernehmen die Krankenkassen medizinische Leistungen - wie kurärztliche Behandlung, Bäder und Kurmittel - und zahlen zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie An- und Abfahrt einen Zuschuss von bis zu 13 €/Tag (Kleinkinder bis zu 21€/Tag).

Ambulante Vorsorgeleistungen dürfen im Wiederholungsfalle nicht vor Ablauf von drei Jahren gewährt werden, es sei denn, es liegen dringende gesundheitliche Gründe vor. 

 

  • Stationäre Vorsorgeleistungen

Reichen ambulante Vorsorgeleistungen nicht aus, so übernehmen Krankenkassen die Kosten einer stationären Vorsorgeleistung. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten eine Zuzahlung von 10 €/Tag an die Vorsorgeeinrichtung. Für stationäre Vorsorgeleistungen beträgt die Wiederholungsfrist vier Jahre.

 

  • Ambulante Rehabilitationen

Der besondere Vorteil der ambulanten Rehabilitation liegt darin, dass sie eine Vernetzung der Reha-Einrichtung mit dem Versicherten und seinem Betrieb auf örtlicher Ebene ermöglicht. Dies erleichtert den Patienten die berufliche Wiedereingliederung.

Behandelt werden hauptsächlich muskuloskeletale Erkrankungen, kardiologische, neurologische, dermatologische, onkologische sowie psychische und psychosomatische Erkrankungen. Bei voller Kostenübernahme durch die Krankenkassen hat der Versicherte einen Eigenbeitrag von 10 €/Tag zu bezahlen.

 

  • Stationäre Rehabilitationen

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung/ Rehabilitation nicht mehr ausreichend sind. Dabei wird versucht körperliche, geistig und seelisch bedingte Behinderungen und Beeinträchtigungen auszugleichen, den Patienten zur Selbsthilfe anzuleiten sowie die Beratung. Dabei übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten bei einer Eigenbeteiligung für den Patienten in Höhe von 10 €/Tag.  

 

  • Stationäre Anschluss-Rehabilitationen

Die stationäre Anschluss-Rehabilitation (früher "Anschluss-Heilbehandlung") können nur Patienten in Anspruch nehmen, die nach einem Krankenhausaufenthalt (z.B. wegen Herzinfarkt, größerer Operation) nicht direkt nach Hause entlassen werden können. In der Regel kümmert sich das Krankenhaus um den Antrag. Der Eigenbeitrag orieniert sich an dem Beitrag der ambulanten und stationären Rehabilation.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Konkrete Angebote und viel Wissenswertes finden Sie auf der Seite des Bäderverbandes im Internet »

 


 

 

Tipp: